Die 10 Verhaltensregeln für Pistentourengeher | ||||||
Die nachstehenden Regeln wurden vom Kuratorium für alpine Sicherheit erlassen. Skipisten stehen in erster Linie den Benützern der Seilbahnen und der Lifte zur Verfügung. Um Unfälle und Konflikte zu vermeiden, bitten wir, neben den FIS-Verhaltensregeln auch Folgendes zu beachten: | ||||||
1. Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten. | ||||||
2. Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils Folge leisten. Beim Einsatz von Pistengeräten, insbesondere mit Seilwinden - oder bei Lawinensprengungen, etc. kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Pisten können daher aus Sicherheitsgründen für die Dauer der Arbeiten gesperrt sein. | ||||||
3. Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen. | ||||||
4. Die Piste nur an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren. | ||||||
5. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren. Über Nacht festgefrorene Spuren können die Pistenqualität stark beeinträchtigen. | ||||||
6. Zur jeweils festgelegten Uhrzeit die Pisten verlassen (abhängig von den Örtlichkeiten!) | ||||||
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7. Sichtbar machen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht Stirnlampe, reflektierende Kleidung etc. verwenden. | ||||||
8. Bei besonders für Pistentouren gewidmeten Pisten nur diese benützen. | ||||||
9. Hunde nicht auf Pisten mitnehmen. | ||||||
10. Ausgewiesene Parkplätze benützen und allfällige Parkgebühren entrichten. |