In Tirol bestehen aktuell 34 Tourismusverbände. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, welche mit Verordnung der Landesregierung errichtet werden.
Zu den Aufgaben eines Tourismusverbandes zählen insbesondere die tourismusstrategische Planung für das Verbandsgebiet, das touristische Marketing, die infrastrukturelle Attraktivierung der jeweiligen Region sowie die Unterstützung der Mitglieder bei der Schaffung eines marktgerechten Angebotes, die Gästebetreuung und das Veranstaltungsmanagement. In jedem Tourismusverband ist dazu und zur Betreuung von Gästen und Mitgliedern eine Geschäftsstelle eingerichtet.
Die Organe eines Tourismusverbandes sind die Vollversammlung, der Aufsichtsrat, der Vorstand und der Obmann. Jeder Tourismusverband verfügt darüber hinaus über einen Geschäftsführer, dem unter anderem die Leitung der Geschäftsstelle und die Durchführung von touristischen Marketingmaßnahmen obliegt. Mitglied in einem Tourismusverband sind alle Unternehmer, die im Verbandsgebiet ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben und unmittel- oder mittelbar einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus in Tirol erzielen.
Die Tourismusverbände unterstehen der Aufsicht der Landesregierung.
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