Kitzbühel Tourismus ist bemüht, seine Website www.kitzbuehel.com im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren

1 | Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website ist nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

2 | Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige nicht-dekorative Bilder, Buttons, Links und Logos fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) und 2.4.4 (Linkzweck) nicht erfüllt. Für alle Videos im Inhalt gibt es keine Alternative, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1 (Reine Audio- und Videoinhalte), 1.2.3 und 1.2.5 (Audiodeskription oder Medienalternative) nicht erfüllt. Die Videos auf der Startseite können vom Benutzer nicht pausiert, gestoppt oder ausgeblendet werden (2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden und 2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger). Jeder Inhalt, der das Erfolgskriterium 2.3.1 nicht erfüllt, kann die Fähigkeit eines Benutzers beeinträchtigen, die gesamte Seite zu verwenden, siehe WCAG-Konformitätsbedingungen unter Punkt 5: Nichteinmischung.

Formulare: Es fehlen die Fehlerhinweise, sowie sind Formularelemente nicht gelabelt und nicht beschriftet (1.3.1 Info und Beziehungen und 2.5.3 Beschriftung im Namen bzw. 1.3.5 Eingabezweck identifizieren).

Das Aufklapp-Menü von der Hauptnavigation wird auf manchen Bildschirmgrößen abgeschnitten (1.3.4 Orientierung) und kann nicht geschlossen werden, ohne den Mauszeiger aus dem Bereich zu bewegen (1.4.13 Inhalt auf Hover oder Fokus).

Die Hauptnavigation kann nicht mit der Tastatur geöffnet werden. Es gibt kaum sichtbaren Fokus auf der Seite (2.1.1 Tastatur und 2.4.7 Fokus sichtbar).

Es werden keine Skiplinks und keine Links zum Überspringen verwendet (2.4.1 Blöcke umgehen).

Einige Elemente haben keinen ausreichenden Farbkontrast (1.4.3 Kontrast und 1.4.11 Nicht-Text Kontrast).

Zoomen und Skalieren sind deaktiviert (1.4.4 Textgröße ändern).

Die Suche weist einige Fehler auf. Das Suchfeld im Header verändert nur die Farbe, aber es wird keine textliche Information angezeigt, dass dieses Feld ausgefüllt werden muss. Screenreader Nutzer werden daher nicht ausreichend informiert (3.2.2 Bei Eingabe und 4.1.3 Statusmeldungen) bzw. (3.3.1 Fehlererkennung und 3.3.3 Fehlerempfehlung).

Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern nicht kompatibel und weist Fehler in der Programmierung auf (4.1.1 Syntaxanalyse und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Die Website weist aktuell Fehler in der Programmierung auf und ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern nicht kompatibel. Zum aktuellen Stand der Programmierung wird die Einbindung der geforderten Audiobeschreibungen und Untertiteln bei Videos nicht zugelassen. Die aufgelisteten Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen werden voraussichtlich bis 01.03.2021 im Zuge unserer Optimierungs-Arbeiten behoben werden.

 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

3 | Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite in Deutsch, eine Inhaltsseite in englischer Sprache, die Suchfunktion, die Suche einer Unterkunft und das Suchergebnis.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Seiten-Verantwortlichen bei Veröffentlichung neuer Inhalte wie auch bei der Quartals-Kontrolle der Inhalte regelmäßig geprüft. 

 

4 | Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an Verena Ferrandes. 

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.

Kontakt:

Verena Ferrandes | Leitung Gäste-Information

+43 5356 66660 – 22 | v.ferrandes@kitzbuehel.com

 

5 | Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung beim Amt der Tiroler Landesregierung wenden.

Kontakt:

Daniela Friedle, MA | Amt der Tiroler Landesregierung | Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung

+43 512 508 3297 | servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at

Diese Beschwerden werden von der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung beim Amt der Tiroler Landesregierung dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land Tirol oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierungbeim Amt der Tiroler Landesregierung oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

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