LOGO UND NUTZUNG
Jedes Werk hat einen Urheber und die Rechte an diesen Werken sind im Urheberrecht auch im weitesten Sinne stark geschützt. So auch die von Alfons Walde geschaffene, einfache Darstellung der Kitzbüheler Gams. Neben den Urheberrechten wird ein Werk auch von den Markenrechten geschützt. Somit kann die stilisierte Gams von Alfons Walde bzw. eine ähnliche Form nicht einfach verwendet oder verändert werden. Dazu braucht es einen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern. Sämtliche dieser Rechte wurden nun erstmals von Kitzbühel Tourismus erworben.
Die Gams und Kitzbühel sind untrennbar miteinander verbunden. In den letzten Jahren ist es vermehrt zu Fehlnutzungen gekommen. Anzügliche Darstellungen oder eine inflationäre Verwendung der Gams tun uns allen weh. Trotzdem ist es uns wichtig, dass die Mitglieder von Kitzbühel Tourismus die Gams rechtmäßig nutzen können. Etwaige Gerüchte, dass wir die Gams in Frage stellen, sind falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Unser Ziel war von Anfang an, die Rechte an der Walde Gams zu sichern und - unabhängig von Änderungen des Schriftzugs -- eine Walde Gams entsprechend der Original Gams zu verwenden. Kitzbühel Tourismus hat daher nach langen Verhandlungen mit den Erben von Alfons Walde, allen voran Michael Walde-Berger, dem wir aufrichtig danken, eine Einigung erreicht. Erstmals konnten wir die umfassenden Rechte an der geschützten Walde Gams erwerben.
Alle Mitglieder und Vereine von Kitzbühel Tourismus dürfen die Gams für nicht-kommerzielle Zwecke (somit nicht zum Verkauf bestimmt) nutzen.
Mit dem neuen Schriftzug machen wir einen großen Schritt in die Zukunft. Mit dem Erwerb der umfassenden Rechte vom Urheber, führen wir die Gams - 50 Jahre nach ihrer Bearbeitung (Abbildung 1) - zu den Ursprüngen Waldes zurück (Abbildung 2).
Allen Mitgliedern von Kitzbühel Tourismus und Vereinen in unserem Verbandsgebiet ist eine Nutzung dieser Gams, aber natürlich auch des neuen Schriftzuges gestattet. Urheberrechtliche Verstöße an der Gams verjähren nicht und Sie machen sich auch für Vergangenes haftbar.
In 3 Schritten die Gams rechtlich sauber nutzen:
1. Sie lesen sich die Nutzungsvereinbarung der Gams durch und gestalten Ihre Produkte, Logos, Menükarten, Bekleidungen etc. nach diesen Grundlagen.
2. Sie lassen diese Illustrationen, wie gehabt, vorab von Kitzbühel Tourismus prüfen und freigeben.
3. Sie erhalten eine Lizenzvereinbarung für eine nicht-kommerzielle Nutzung der Gams auf Ihren Anwendungen.
Achtung: JEDE Anwendung muss freigegeben werden.
Wir sind von der Zukunftsfähigkeit des neuen Schriftzugs überzeugt. Der bestehende Vorstand, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung haben sich einstimmig für den aktuellen Marken Relaunch entschieden. Die unzähligen, vor allem auch international sehr positiven Reaktionen bestätigen uns darin.
Mitglieder und Vereine von Kitzbühel Tourismus können mit einer einfachen Lizenzvereinbarung den Schriftzug für nicht-kommerzielle Zwecke nutzen.
Wir alle tragen die Verantwortung für die Marke Kitzbühel. Wir alle prägen die Marke - mit unseren Produkten, Angeboten, Projekten und unseren Aussagen, vor allem in den Sozialen Medien. Nur gemeinsam werden wir Kitzbühel in die Zukunft führen. Mit gegenseitigem Respekt, Toleranz und Anstand gelingt uns das auch.
In diesem Sinne – #wirsindKitzbühel!
2021 haben wir einen Markenbildungsprozess gestartet. Viele Befragungen, Workshops und Diskussionen haben gezeigt: die Marke Kitzbühel veraltet. Wir wollen und müssen innovativ und frisch bleiben, um auch künftig wettbewerbsfähig zu sein.
Mit vollstem Respekt für die Traditionen und Historie haben wir diese Aufgabe übernommen und sind vom Ergebnis überzeugt.
Ist vom Aussehen der Gams durch die reduzierte, klare Linienführung auf den Urheber Alfons Walde zu schließen, ist streng genommen eine Verwendung dieser Abbildung nicht gestattet.
Bestehende Darstellungen der Gams – wenn diese nicht verbleicht sind oder verändert wurden – werden in dieser Funktionperiode vorerst nicht verfolgt.
Die Gams muss somit ordentlich dargestellt und darf nicht verändert werden.
Historische Werke, wie jene am Ganslern, bleiben auch in Zukunft bestehen. Jedoch werden wir diese an die Ursprünge von Alfons Walde zurückführen.
Eine kommerzielle und somit eine zum Verkauf bestimmte Nutzung ist nur mit einer kommerziellen Lizenzvereinbarung mit Kitzbühel Tourismus möglich. Je nach Menge und Verkaufspreis fallen - wie bisher - Lizenzgebühren an, die wiederum in den Markenschutz investiert werden.
Ein Weiterverkauf von Produkten aus dem KitzShop ist jederzeit möglich. Gerne informieren wir über spezielle Mitgliederpreise zum Weiterverkauf.
Bitte beachten Sie: Ein Verkauf von Produkten mit der Gams ohne kommerzielle Lizenzvereinbarung ist nicht zulässig!
Die alte, modifizierte Gams wird von Kitzbühel Tourismus nicht mehr verwendet, sondern durch die Walde Gams ersetzt.
Im KitzShop wird im Sinne der Nachhaltigkeit der Restbestand an Produkten verkauft. Neue Produkte verwenden die Walde Gams oder den neuen Schriftzug.
Sollten Sie die alte, modifizierte Gams noch in Verwendung haben, brauchenSie auch dafür - wie bisher - einen Lizenzvertrag, den wir gerne auf Anfrage für weitere 2 Jahre für Sie verlängern.
Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Jedes Werk hat ein Recht, genauso wie einem z.B. ein Auto gehört oder ein Haus, so gehört ein geschaffenes Werk dem sogenannten Urheber. Dieses geistige Eigentum ist stark geschützt, nämlich im Urheberrecht und stellt auch sicher, dass keine Kopien – auch nicht im weitesten Sinne – dieses Eigentum verletzt.
Wenn jemand z.B. ein Werk schafft, dass ähnlich aussieht und dies verwendet, so stellt dies eine Verletzung des Urheberrechtes dar. Genauso ist es uns mit der Gams passiert und deshalb gab es auch von den Rechtsnachfolgern des Urhebers Rechtsanwaltsschreiben, die auch – unter anderem – unsere Mitglieder erreicht hat.
SOMIT: Die von Alfons Walde geschaffene, einfache Darstellung der Gams kann nicht einfach so verwendet werden. Das ist haftbar, weil es dem Urheber schadet.
Dabei handelt es sich um die sogenannte „Walde“ Gams. Sie erkennt man durch eine starke Vereinfachung, geradlinige Formen, eine strenge Geometrie. Beispiele von Alfons Walde geschaffenen Gämsen dieser Art sind die Gams des Kitzbüheler Ski Clubs oder jene von den Roten Teufeln. Diese wurden damals von Alfons Walde als Auftragswerk geschaffen. Diese sind leicht zu unterscheiden von der z.B. heraldischen Gams des Stadtwappens.
Während unserer mittlerweile 3-jährigen Recherche – seit 2021 – haben wir auch Gutachten von renommierten Markenrechtsexperten eingeholt und sie alle waren folgender Auffassung: Sofern die Darstellung der Gams diesen klaren, geometrischen Formen folgt bzw. sich derer annähert, ist von einem Urheberrecht für Alfons Walde auszugehen.
Kitzbühel Tourismus hat selbst nie eine Gams von Alfons Walde in Auftrag gegeben oder hatte die Rechte, die von Walde geschaffene bzw. auf ihn zurückzuführende Gams zu nutzen.
Wir nehmen aufgrund unserer Recherchen an, dass die Nutzung der Gams erstmals in der Obmannschaft von Karl Koller – auch Leiter der Skischule Rote Teufel – bei Kitzbühel Tourismus Einzug hielt.
In den 70er-Jahren wurde dann die von uns die letzten Jahre über genutzte Gams eingeführt. Diese Gams, so hat es ein bekannter Kitzbüheler treffend gesagt, hat Alfons Walde nie zu Gesicht bekommen. Sie ist somit kein Original, sondern eine Bearbeitung, die trotzdem unter das Urheberrecht fällt, aber nur im weitesten Sinnen von den Formen Alfons Waldes inspiriert wurde.
Somit: Die von Kitzbühel Tourismus in den letzten Jahren genutzte Gams stellte keine Walde Gams dar, sondern war eine Bearbeitung aus den 70er-Jahren.
Im Jahre 2006 gab es dann die erste Klage zwischen den Rechtsnachfolgern Walde und Kitzbühel Tourismus aufgrund der nicht rechtmäßigen Nutzung der Gams durch Kitzbühel Tourismus. Man einigte sich mit den Rechtsnachfolgern von Alfons Walde auf ein sogenanntes Werknutzungsrecht durch Kitzbühel Tourismus. Was heißt das genau? Ab diesem Zeitpunkt durfte Kitzbühel Tourismus die modifizierte Gams für Tourismuswerbung nutzen. Es durfte nur diese modifizierte Gams nach strengen Vorgaben genutzt werden. Zudem brauchte jedes Mitglied, welches die Gams nutzen wollte, einen Lizenzvertrag. Dieser war sehr streng geregelt, denn die Gams sollte geschützt werden. Daher wurde auch darauf geachtet, dass man genug Abstand z.B. zu Firmenlogos einhielt.
Somit: Die Gams durfte ab dem Jahre 2006 von Mitgliedern genutzt werden. Ohne Lizenzvertrag mit Kitzbühel Tourismus machten sie sich aber weiterhin haftbar.
Ab dem Jahre 2020 kam es vermehrt zu Abmahnungen in Kitzbühel, da viele Personen die Gams ohne Lizenzvertrag verwendeten. Auch gab es immer mehr Abänderungen der Gams, die ebenfalls vom Urheberrecht her haftbar waren. Da sich viele Mitglieder von Kitzbühel Tourismus darunter befanden, entschied man sich im Jahre 2021 dazu, mit den Rechtsnachfolgern in Verhandlungen zu treten.
Ab 2021 begannen langwierige Verhandlungen, in denen wir einerseits versucht haben, die Urheberrechtsverletzungen für unsere Mitglieder pauschal zu erledigen und gleichzeitig den Vertrag aus 2006 so auszubauen, dass wir künftig nicht nur eine Werknutzung, sondern die Rechte an der Gams besitzen.
Ein Vertrag wie z.B. jener aus dem Jahre 2006 geht immer auch von den aktuellen Gegebenheiten aus. 2006 war Social Media noch nicht so wichtig, 2020 sehr wohl. Die Rechtsanwälte pochten daher darauf, dass wir die Nutzungsrechte an Social Media 2006 nicht wirklich erworben hatten – ein Streitfall. Außerdem war es uns ein Anliegen, die Gams auch wieder in ihre originale Form zurückzubringen. Auch das konnten wir bislang nicht, denn uns war nur erlaubt, die modifizierte Gams zu nutzen.
Somit: Mit der Einigung mit Michael Walde-Berger im Juni 2024 hat Kitzbühel Tourismus erstmals die Markenrechte an der Gams erworben.
Auch jetzt dürfen diese beiden Elemente alle Mitglieder von Kitzbühel Tourismus und alle Vereine im Verbandsgebiet von Kitzbühel Tourismus nutzen. Um diese rechtlich sauber zu nutzen, wird ein Lizenzvertrag mit Kitzbühel Tourismus benötigt - genau wie bisher. Auch wie bisher sind nicht zum Verkauf bestimmte Nutzungen für unsere Mitglieder und Vereine kostenlos. Wenn jedoch mit der Gams oder dem Schriftzug ein Verkauf stattfindet, so heben wir – wie bisher – eine Lizenzgebühr ein.
Somit: Die Nutzung für z.B. T-Shirts für MitarbeiterInnen, Menükarten, Logos ist möglich, sofern ein Lizenzvertrag mit Kitzbühel Tourismus abgeschlossen wird.
ACHTUNG: Alles muss vorab von Kitzbühel Tourismus freigegeben werden. Wir sind nun die Wächter der Marke und es ist unsere Aufgabe und Verantwortung, die Gams zu schützen.
70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlischt auch das Urheberrecht. ABER: Ab diesem Zeitpunkt gilt weiterhin das Markenrecht. Auch hier bedarf es einer Freigabe des Markenrechteinhabers, um z.B. die Gams zu nutzen. Natürlich hat sich Kitzbühel Tourismus bereits jetzt die umfangreichen Markenrechte gesichert.
Somit: Die Gams ist auch nach dem Ende des Urheberrechts kein Freiwild, weil dann das Markenrecht gilt.