Kitzbühel Tourismus, Kirchberg-Brixen-Westendorf und St. Johann in Tirol sind reine Vermittler und es werden sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen teilnehmenden Hotels als Reiseveranstalter iS § 2 Abs. 7 PRG abgegeben und Zahlungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Hotels inkassiert. Zwischen den Tourismusverbänden Kitzbühel Tourismus, Kirchberg-Brixen-Westendorf und St. Johann in Tirol und dem Gast wird ein für den Gast unentgeltlicher Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.